Mehrfamilienhaus

So erzielen Sie einen marktgerechten Verkaufspreis

Der Angebotspreis ist das Herzstück jedes Immobilienverkaufs. Wer zu hoch einsteigt, schreckt Kaufinteressenten ab und riskiert lange Leerstände am Markt. Wer zu niedrig ansetzt, verliert bares Geld. Für Eigentümer ist die Preisfindung daher eine der größten Herausforderungen. Doch es gibt Wege, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen und gleichzeitig die Chance auf den bestmöglichen Verkaufserlös wahren.

 

 

Wie wichtig die richtige Preisstrategie ist

Viele Verkäufer starten mit einem sogenannten Wunschpreis. Er spiegelt meist die persönliche Vorstellung vom Wert des Eigenheims wider – geprägt von Erinnerungen, Investitionen und emotionaler Bindung. Käufer dagegen orientieren sich an Zahlen, Daten und Marktwerten. Die Lücke zwischen gefühltem Wert und objektiver Markteinschätzung kann groß sein. Wer mit falschen Preisvorstellungen auf den Markt geht, erlebt häufig enttäuschende Reaktionen: lange Vermarktungszeiten, fehlende Anfragen oder Preissenkungen, die Vertrauen kosten. Der Schlüssel liegt in einer realistischen Preisstrategie, die Kaufinteressenten überzeugt und gleichzeitig Ihre wirtschaftlichen Ziele sichert.

Welche Faktoren den Immobilienwert bestimmen

Der Marktwert einer Immobilie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Ein zentraler Aspekt ist die Lage. Innerstädtische Wohnungen in beliebten Vierteln erzielen meist höhere Preise als Häuser in ländlichen Regionen mit geringer Nachfrage. Hinzu kommt der bauliche Zustand: Modernisierungen, energetische Sanierungen oder eine hochwertige Ausstattung steigern den Wert deutlich, während Sanierungsbedarf Käufer eher abschreckt. Ebenso spielt die aktuelle Nachfrage am Immobilienmarkt eine Rolle. In Zeiten knappen Angebots lassen sich oft höhere Preise durchsetzen, während in gesättigten Märkten Zurückhaltung herrscht. Diese Faktoren wirken stets im Zusammenspiel und sollten in der Bewertung sorgfältig berücksichtigt werden.

Wege zur fundierten Preisermittlung

Eigentümer haben heute verschiedene Möglichkeiten, sich einen ersten Eindruck vom Wert ihrer Immobilie zu verschaffen. Online-Rechner bieten eine schnelle Orientierung und sind besonders nützlich, wenn es um einen groben Richtwert geht. Allerdings arbeiten diese Tools meist mit Durchschnittsdaten und können individuelle Besonderheiten wie Modernisierungen, Mikrolage oder aktuelle Marktdynamiken nicht ausreichend abbilden.

Eine andere Möglichkeit ist ein offizielles Gutachten, das vor allem in rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Finanzierungsfragen notwendig sein kann. Solche Gutachten sind detailliert, aber auch zeit- und kostenintensiv. Für den klassischen Immobilienverkauf bietet sich die Marktpreiseinschätzung durch einen erfahrenen Makler an. Er verbindet lokale Marktkenntnis mit fachlichem Know-how und berücksichtigt auch weiche Faktoren, die sich in keiner Statistik ablesen lassen. So entsteht ein realistisches und zugleich verkaufsorientiertes Bild des tatsächlichen Wertes.

Unterstützung für eine erfolgreiche Vermarktung

Die richtige Preisfindung endet nicht bei der Zahl auf dem Papier. Sie ist der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Vermarktung. Ein professioneller Makler begleitet Eigentümer nicht nur bei der Bewertung, sondern auch bei der optimalen Präsentation des Objekts, der zielgerichteten Ansprache von Interessenten und der Verhandlung mit potenziellen Käufern. Wer diesen Weg wählt, spart Zeit, vermeidet Fehler und hat die Sicherheit, dass kein Geld verschenkt wird.

Sie möchten wissen, welchen Preis Ihre Immobilie aktuell am Markt erzielen kann? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Bewertungsservice. Wir analysieren Lage, Zustand und Nachfrage für Ihr Objekt und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung. Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir einen marktgerechten Preis für Ihren erfolgreichen Verkauf.

 

  

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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